AGB Erlebnisangebote
SUP- & Wassersportstation Trittbrett
Trittbrett-Trend & Sport
Inhaber: Julian Gottwald
Altrheinstraße 1
67165 Waldsee
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen von Erlebnisangeboten der SUP- & Wassersportstation Trittbrett. Veranstalter im Sinne dieser AGB ist Trittbrett-Trend & Sport, Inhaber Julian Gottwald.
(2) Erlebnisangebote im Sinne dieser AGB sind insbesondere:
- Stand Up Paddling Kurse
- Verleih von SUP-Boards, Kanus, Kajaks und sonstigem Wassersportequipment
- geführte Touren
- Team-Events und Gruppenveranstaltungen
- Firmenevents
- Erlebnisgutscheine
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Verbrauchern.
(4) Ergänzend gelten die gesonderten Teilnahmebedingungen & der Haftungsausschluss der SUP- & Wassersportstation Trittbrett, die Bestandteil des jeweiligen Angebots sind und auf der Website einsehbar sind. https://www.trittbrett-center.de/teilnahmebedingungen-und-haftungsausschluss/
§2 Vertragsschluss
(1) Die Buchung kann über die Website, per E-Mail, telefonisch oder vor Ort erfolgen.
(2) Mit der Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
(3) Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Buchungsbestätigung zustande.
(4) Bei Gruppen- oder Team-Events ist die Buchung verbindlich, sobald eine schriftliche Terminbestätigung erfolgt.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag:
- bei Einzelbuchungen sofort fällig,
- bei Gruppen- und Team-Events gemäß individueller Vereinbarung.
(3) Bei Nichtzahlung trotz angemessener Fristsetzung ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§4 Kein Widerrufsrecht bei termingebundenen Veranstaltungen
Für Freizeitveranstaltungen mit festem Termin besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
§5 Rücktritt / Stornierung durch den Kunden
(1) Ein Rücktritt von der gebuchten Veranstaltung ist jederzeit vor Veranstaltungsbeginn möglich und muss in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
(2) Stornierungsbedingungen für Einzelbuchungen (Online-Buchungssystem)
(a) Bei Buchungen von Einzelpersonen oder Kleingruppen über das Online-Buchungssystem gelten folgende pauschale Rücktrittskosten:
- bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
• 20–14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % des Gesamtpreises
• 13–7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 40 % des Gesamtpreises
• 6–3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Gesamtpreises
• 2–1 Tag vor Veranstaltungsbeginn: 80 % des Gesamtpreises
• am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen: 100 % des Gesamtpreises
Bereits geleistete Zahlungen werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Stornopauschale erstattet.
(b) Selbständige Umbuchung oder Stornierung gegen Gutschein (Self-Service) durch den Kunden
Die Nutzung des Self-Service-Systems erfolgt freiwillig und stellt eine zusätzliche Serviceleistung dar.
Der Kunde erhält mit der Buchungsbestätigung (Email) eine Möglichkeit zur eigenständigen Verwaltung der Buchung über eine geschützte Self-Service-Seite.
Eine Umbuchung auf einen anderen verfügbaren Termin ist bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.
Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nur, sofern für den gewünschten Termin ausreichend freie Kapazitäten vorhanden sind.
Alternativ kann der Kunde bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Stornierung gegen Ausstellung eines Gutscheins wählen. In diesem Fall wird ein Gutschein in Höhe des nach Abzug der jeweiligen Stornopauschale verbleibenden Betrages ausgestellt. Der Gutschein ist ab Ausstellungsdatum 36 Monate gültig. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Der Gutschein kann für eine erneute Buchung über das Online-Buchungssystem verwendet werden.
Die Nutzung des Self-Service-Systems ersetzt nicht das Recht des Veranstalters, Buchungen aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen abzulehnen oder zu ändern.
(3) Stornierungsbedingungen für individuell vereinbarte Gruppen- und Team-Events
Für individuell geplante und bestätigte Gruppen- oder Team-Events gelten folgende pauschale Rücktrittskosten:
- bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % des vereinbarten Gesamtpreises
• 27–14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
• 13–3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 70 % des vereinbarten Gesamtpreises
• weniger als 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
(4) Ersatzteilnehmer
Der Kunde ist berechtigt, nach vorheriger Absprache einen Ersatzteilnehmer zu stellen, sofern dem keine organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründe entgegenstehen.
(5) Nachweis geringeren Schadens
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die jeweilige Pauschale.
§6 Rücktritt / Absage durch den Veranstalter
(1) Der Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wichtigen Gründen abzusagen oder abzubrechen, insbesondere bei:
- sicherheitsrelevanten Wetterbedingungen,
- behördlichen Anordnungen oder Nutzungsuntersagungen,
- Hochwasser oder sonstigen gewässer-bedingten Einschränkungen,
- Nichterreichen der jeweils angegebenen Mindestteilnehmerzahl,
- sonstigen Fällen höherer Gewalt.
(2) Wetterbedingte Absage
Eine Absage erfolgt insbesondere bei:
- einer amtlichen Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) für den Veranstaltungszeitraum und -ort (nicht ausreichend ist eine bloße Unwettervorwarnung),
- Sturm- oder Gewitterwarnungen,
- sonstigen Wetterlagen, die nach objektiver Einschätzung des Veranstalters eine sichere Durchführung nicht gewährleisten.
Leichter Regen oder bewölkter Himmel stellen grundsätzlich keinen Absagegrund dar.
(3) Hochwasserregelung
Für die Durchführung der Veranstaltungen gelten die behördlichen Befahrungsregelungen für den Rhein entsprechend auch für den Otterstädter Altrhein.
Ab Hochwassermarke 2 am Rheinpegel Speyer besteht ein Befahrungsverbot. In diesem Fall wird die Veranstaltung abgesagt.
(4) Mindestteilnehmerzahl
Die jeweilige Mindestteilnehmerzahl ist in der Beschreibung des jeweiligen Angebots angegeben.
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter die Veranstaltung bis spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn absagen.
(5) Rechtsfolgen bei Absage
Im Falle einer Absage durch den Veranstalter wird dem Kunden wahlweise:
- ein Ersatztermin angeboten oder
- der bereits gezahlte Betrag vollständig erstattet.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Folgekosten, bestehen nicht, soweit gesetzlich zulässig, sofern dem Veranstalter kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt.
(6) Abbruch einer begonnenen Veranstaltung
Muss eine bereits begonnene Veranstaltung aus Sicherheitsgründen, insbesondere aufgrund plötzlich eintretender Wetterveränderungen, Gewitter, Sturm, behördlicher Anordnungen oder unvorhersehbarer Gefahrenlagen, abgebrochen werden, gilt folgende Regelung:
- Wurden weniger als 60 % der geplanten Veranstaltungsdauer durchgeführt, erhält der Teilnehmer wahlweise einen Ersatztermin oder eine anteilige Erstattung.
- Wurden mindestens 60 % der geplanten Veranstaltungsdauer durchgeführt, gilt die Veranstaltung als ordnungsgemäß erbracht; ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.
Die Entscheidung über einen Abbruch erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter unter Berücksichtigung der Sicherheit der Teilnehmer.
(7) Höhere Gewalt
Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Hochwasser, behördliche Sperrungen, Pandemiebeschränkungen, plötzliche Gefahrenlagen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen.
In diesen Fällen bestehen ausschließlich die in Absatz (5) geregelten Ansprüche.
§7 Leistungsänderungen
Programm- oder Routenänderungen sind zulässig, sofern sie:
- aus Sicherheitsgründen erforderlich sind,
- witterungsbedingt notwendig werden,
- den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern.
§8 Teilnahmevoraussetzungen
(1) Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, die:
- über ausreichende Schwimmkenntnisse verfügen,
- gesundheitlich in der Lage sind, an der Veranstaltung teilzunehmen.
(2) Minderjährige dürfen nur mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten teilnehmen.
(3) Der Veranstalter ist berechtigt, Personen bei offensichtlicher Nichteignung oder Gefährdung auszuschließen.
§9 Pflichten der Teilnehmer
(1) Den Anweisungen der Trainer und Mitarbeitenden ist unbedingt Folge zu leisten.
(2) Das Tragen von Schwimmwesten wird empfohlen und kann aus Sicherheitsgründen verpflichtend angeordnet werden.
(3) Aus hygienischen Gründen ist beim Tragen der vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Schwimmwesten ein T-Shirt, Langarm-Shirt oder geeignetes Wasser-Shirt unter der Weste zu tragen.
Dieses Kleidungsstück ist vom Teilnehmer selbst mitzubringen.
(4) Teilnehmer sind verpflichtet, geeignete, funktionale Kleidung zu tragen. Hierzu zählen insbesondere sportgeeignete Kleidung sowie witterungsangepasste Ausrüstung.
(5) Alkohol- oder Drogeneinfluss führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.
(6) Kommt ein Teilnehmer sicherheitsrelevanten oder hygienischen Anforderungen nicht nach, ist der Veranstalter berechtigt, ihn von der Teilnahme auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht, sofern der Ausschluss vom Teilnehmer zu vertreten ist.
§10 Haftung
(1) Die Teilnahme an Wassersportveranstaltungen erfolgt auf eigene Verantwortung und setzt eine angemessene Selbsteinschätzung der körperlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen voraus.
(2) Wassersportaktivitäten sind mit typischen Risiken verbunden. Hierzu zählen insbesondere:
- Stürze ins Wasser,
- Kollisionen mit anderen Teilnehmern oder Hindernissen,
- witterungsbedingte Einflüsse wie Wind, Wellen oder plötzliche Wetteränderungen,
- rutschige oder unebene Uferbereiche,
- natürliche Gegebenheiten eines Gewässers.
Diese Risiken können auch bei ordnungsgemäßer Durchführung nicht vollständig ausgeschlossen werden.
(3) Der Veranstalter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
(4) Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(5) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(6) Eine Haftung für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Brillen, Mobiltelefone, Kameras oder Wertgegenstände, wird nicht übernommen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters vorliegt.
(7) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§11 Verlust und Beschädigung von Material
(1) Das zur Verfügung gestellte Equipment ist pfleglich zu behandeln.
(2) Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung oder Verlust haftet der Teilnehmer.
§12 Gutscheine
(1) Über die Website angebotene Erlebnis- und Wertgutscheine sind ausschließlich für Leistungen der SUP- & Wassersportstation Trittbrett einlösbar (z. B. Kurse, Touren, Verleih oder Team-Events).
(2) Eine Einlösung der Gutscheine für Warenkäufe im Online-Shop von Trittbrett-Trend & Sport ist ausgeschlossen.
(3) Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist nicht möglich.
(4) Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum 36 Monate gültig, sofern auf dem Gutschein nichts Abweichendes vermerkt ist.
§13 Foto- und Videoaufnahmen
(1) Während der Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen entstehen.
(2) Diese können für Marketingzwecke (Website, Social Media, Printmedien) verwendet werden.
(3) Teilnehmer können der Verwendung jederzeit widersprechen.
§14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Vertragssprache ist Deutsch.
